Seit 01.01.2022 ist die Unterkieferprotrusionsschiene in den BEMA-Teil 2 Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) aufgenommen worden.
Die Behandlung zu Lasten der GKV ist nur nach Indikationsstellung und Verordnung durch einen Facharzt, der über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Absatz 2 SGS V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen durch die KV verfügt, möglich. Ohne entsprechende Verordnung bleibt die Unterkieferprotrusionsschiene auch weiterhin eine Privatleistung.
Aufgrund der Verordnung durch einen Facharzt ist keine zusätzliche Genehmigung seitens der Kasse vor Behandlungsbeginn notwendig, denn Diagnose- und Indikationsstellung erfolgt durch den Arzt, der die Verordnung gegenüber der Kasse zu verantworten hat.
Unterkieferprotrusionsschiene
Bei der Unterkieferprotrusionsschiene handelt es sich um ein zweiteiliges Schienensystem für Ober- und Unterkiefer, das über seitlich angebrachte Stege miteinander verbunden ist. Das Vorschieben des Unterkiefers (=Protrusion) hält die Atemwege offen und verhindert ein nach hinten Rutschen der Zunge.
Für die Abrechnung über GKV muss die Schiene folgende Voraussetzungen erfüllen:
- zahntechnische individuelle Anfertigung
- zweiteilig, bimaxillär verankert
- individuell reproduzierbare Adjustierung
- Möglichkeit der individuellen Nachjustierung mindestens in Millimeterschritten
Für die Abrechnung der Unterkieferprotrusionsschiene wurde der BEMA Teil 2 um etliche neue Positionen ergänzt.
Anfertigung der Schiene
Vor Anfertigung der Schiene erfolgt zunächst ein Untersuchungs- und Beratungstermin, bei dem auch geprüft wird, ob eine Eingliederung aus zahnmedizinischer Sicht möglich ist. Danach erfolgt die Abformung und eine dreidimensionale Registrierung, mit der die Startprotrusionsposition festgelegt wird.
Nach der Herstellung der Schiene im zahntechnischen Labor erfolgt die Eingliederung in der Praxis. Dabei erfolgt auch die Einstellung des Protrusionsgrads ausgehend von regelhaft mindestens 50% der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion.
Nach Eingliederung der UKPS erfolgt die Therapie-Verlaufskontrolle und Überprüfung des eingestellten Protrusionsgrads durch den behandelnden Facharzt. Der den Patienten bei notwendigen Änderungen und Nachadaptionen wieder zum Zahnarzt zurück überweist.
- BEMA-Nr. UP1 Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusions-schiene, einschließlich Beratung
- BEMA-Nr. UP2 Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition
- BEMA-Nr. UP3 Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene
- BEMA-Nr. UP4 Nachadaption des Protrusionsgrads
Die labortechnischen Leistungen werden nach BEL II abgerechnet, dafür wurde der Laborkatalog um die entsprechenden Leistungen ergänzt. Die neuen Honorar- und Laborleistungen und Abrechnungsbeispiele finden Sie auch im Online-Portal abrechnung dental.
Wiederherstellungsmaßnahmen und Kontrolluntersuchungen
Die Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe ist mit der Eingliederung der Schiene nicht abgeschlossen. In der Regel benötigen die Patienten das Therapiegerät ein Leben lang und regelmäßige Kontrollen beim Facharzt und in der Zahnarztpraxis sind notwendig.
- BEMA-Nr. UP 5a Kontrollbehandlung ggf. mit einfachen Korrekturen
- BEMA-Nr. UP 5b Kontrollbehandlung mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen, subtraktive Methode
- BEMA-Nr. UP 5c Kontrollbehandlung mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone additive Methode
Für Wiederherstellungsmaßnahmen an Unterkieferprotrusionsschienen stehen folgende Positionen zur Verfügung:
- BEMA-Nr. UP6 a kleinen Umfanges (ohne Abformung)
- BEMA-Nr. UP6 b größeren Umfanges (mit Abformung)
- BEMA-Nr. UP6 c Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene
- BEMA-Nr. UP6 d Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen
- BEMA-Nr. UP6 e Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Protrusionselemente
Die Leistungen UP 6a – UP 6e schließen das Reinigen, Säubern und Polieren der Schiene oder der Protrusionselemente nicht mit ein. Die Reinigung ist nach § 8 Abs. 7 BMV-Z mit dem Patienten privat zu vereinbaren und kann als Analogleistung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ und Laborleistung nach BEB berechnet werden.
Unsere Empfehlung
Die Schlafmedizin kann ein wichtiger Baustein im Leistungsspektrum der Zahnarztpraxis sein, denn Schlaf- und Durchschlafstörungen sind weit verbreitet und gerade die obstruktive Schlafapnoe, die mit der Unterkieferprotrusionsschiene therapiert werden kann, stellt ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko für die Betroffenen dar. Durch gezielte Fragen im Anamnesebogen und Patientengespräch können Patienten für das Thema sensibilisiert und bei Verdacht an entsprechende ärztliche Einrichtungen zur Diagnosestellung überwiesen werden.
Die Autorin Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+. Kontakt: abrechnungsreferat@zmvplus.de
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