Förderung von Fortbildungen

Der Bildungsscheck NRW (seit Januar 2016) fördert Weiterbildungen.
Die Förderhöhe beträgt 50 %, aber max. 500,00 € der Kurskosten (abzügl. Tagungspauschalen, Material- und Skriptkosten).

Individueller Bildungsscheck

Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, können einen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen.

Betrieblicher Bildungsscheck

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Arbeitsstätte in NRW haben, können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterschaft einen Zuschuss über Bildungsschecks erhalten.

    • Betriebsgröße:
      Das Unternehmen darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben
    • Branche:
      Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören
    • Anzahl:
      Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren kann das Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks erhalten, der/die einzelne Beschäftigte einen Bildungsscheck in diesem Zeitraum
    • Berechtigte:Den Bildungsscheck können nur Mitarbeiter/-innen erhalten, deren Arbeitnehmerbrutto 39.000,- EUR im Jahr nicht übersteigt
    • Förderhöhe:
      50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
 

Weitere Informationen und einen Selbsttest, ob die Anforderungen für einen Bildungsscheck erfüllt werden, finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw


Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich unter der Tel.-Nr. 02323 9468-301 bei weiteren Fragen zum Ablauf weiter.

Eine ausführliche Beratung und Beantragung des Bildungsschecks kann nur durch die Beratungsstellen vorgenommen werden.
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