Der Beschluss zur Aufnahme der Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe als Vertragsleistung ist zum 01.01.2022 in Kraft getreten. Die neuen BEMA-Leistungen finden sich im BEMA-Teil 2 Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch), Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe) und obstruktiver Schlafapnoe (Unterkieferprotrusionsschiene) und bilden dort einen neuen eigenständigen Leistungskomplex.
Zu beachten ist, dass die Behandlung gemäß den Richtlinien nur nach Indikationsstellung und Verordnung durch einen Vertragsarzt, der über eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Absatz 2 SGS V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen durch die KV verfügt, über die GKV abgerechnet werden kann. Das bedeutet, dass eine Versorgung ohne vorliegende Überweisung eines Facharztes zu Lasten der GKV nicht möglich ist.
Unterkieferprotrusionsschiene
Bei der Unterkieferprotrusionsschiene handelt es sich um ein zweiteiliges Schienensystem für Ober- und Unterkiefer, das über seitlich angebrachte Stege miteinander verbunden ist. Das Vorschieben des Unterkiefers (=Protrusion) hält die Atemwege offen und verhindert ein nach hinten Rutschen der Zunge.
Für die Abrechnung über GKV muss die Schiene folgende Voraussetzungen erfüllen:
- zahntechnische individuelle Anfertigung
- zweiteilig, bimaxillär verankert
- individuell reproduzierbare Adjustierung
- Möglichkeit der individuellen Nachjustierung mindestens in Millimeterschritten
BEMA-Nr. UP1 Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusions-schiene, einschließlich Beratung (27 Punkte)
Leistungsinhalt ist die Prüfung ob zahnmedizinische Voraussetzungen für die Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene vorliegen:
- ausreichende Fähigkeit zur Mundöffnung,
- ausreichende aktive Protrusionsbewegungsmöglichkeit des UK,
- ausreichende Verankerungsmöglichkeit der Schiene
- keine, der Versorgung entgegenstehenden, Kiefergelenksstörungen
Neben der BEMA-Nr. UP1 kann für dieselbe Sitzung die BEMA-Nr. Ä1 nur abgerechnet werden, wenn sie anderen Zwecken dient. In einer nachfolgenden Sitzung ist die BEMA-Nr. Ä1 nur als alleinige Leistung abrechenbar.
BEMA-Nr. UP2 Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition (49 Punkte)
Leistungsinhalt:
- Abdrucknahme beider Kiefer mit konfektionierten Löffeln,
- Abdrucknahme mit individuellen oder individualisierten Löffeln,
- dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition zur individuellen Vorverlagerung des Unterkiefers
BEMA-Nr. UP3 Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene (223 Punkte)
Leistungsinhalt:
- Eingliedern einer zweiteiligen, bimaxillär verankerten Unterkieferprotrusions-schiene mit individuell reproduzierbarer Adjustierung sowie der Möglichkeit einer individuellen Nachjustierung mindestens in Millimeterschritten
- Einstellung des Protrusionsgrads ausgehend von regelhaft mindestens 50% der maximal möglichen aktiven Unterkieferprotrusion
- bei Anwendung besonderer Abdruckverfahren ist kein zusätzliches zahnärztliches Honorar berechenbar
Nach Eingliederung der UKPS erfolgt die Therapie-Verlaufskontrolle und Überprüfung des eingestellten Protrusionsgrads durch den behandelnden Facharzt
BEMA-Nr. UP4 Nachadaption des Protrusionsgrads (10 Punkte)
Die Leistung ist nur in Abstimmung mit dem überweisenden Facharzt vorzunehmen, Auch bei Nachadaption des Protrusionsgrads aus zahnärztlicher Indikation ist eine Abstimmung mit dem Vertragsarzt notwendig.
Leistungsinhalt:
- Abstimmung mit dem/der spezialisierten Vertragsarzt/Vertragsärztin über erforderliche Nachadaptionen des Protrusionsgrads
- Nachadaption des Protrusionsgrads
BEMA-Nrn. UP 5a – UP 5c
BEMA-Nr. UP 5a Kontrollbehandlung ggf. mit einfachen Korrekturen (8 Punkte)
Die Leistung ist einmal je Sitzung und nicht neben den BEMA-Nrn. UP 5b und UP 5c abrechenbar.
BEMA-Nr. UP 5b Kontrollbehandlung mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen, subtraktive Methode (12 Punkte)
Die Leistung ist einmal je Sitzung und nicht neben den BEMA-Nrn. UP 5a und UP 5c abrechenbar.
BEMA-Nr. UP 5c Kontrollbehandlung mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone additive Methode (35 Punkte)
Die Leistung ist einmal je Sitzung und nicht neben den BEMA-Nrn. UP 5a und UP 5b abrechenbar.
BEMA-Nrn. UP 6a – UP 6e Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene
UP 6a kleinen Umfanges (ohne Abformung), 25 Punkte
UP 6b größeren Umfanges (mit Abformung), 42 Punkte
UP 6c Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene, 37 Punkte
UP 6d Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen, 19 Punkte
UP 6e Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Protrusionselemente, 19 Punkte
Die Leistungen UP 6a – UP 6e schließen das Reinigen, Säubern und Polieren der Schiene oder der Protrusionselemente nicht mit ein. Die Reinigung ist nach § 8 Abs. 7 BMV-Z mit dem Patienten privat zu vereinbaren und kann als Analogleistung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ oder über eine Laborleistung nach BEB berechnet werden.
Unsere Empfehlung
Patienten erhalten auch nach Inkrafttreten der neuen Behandlungsrichtlinie die Unterkieferprotrusionsschiene nur dann als Vertragsleistung, wenn eine entsprechende Verordnung eines Facharztes mit Kassenzulassung vorliegt. Die Verordnung in Schriftform wird zu Dokumentationszwecken in der Patientenkartei archiviert. Die labortechnischen Leistungen werden nach BEL II abgerechnet, dafür wurde der Laborkatalog um die entsprechenden Leistungen ergänzt.
Ohne entsprechende Verordnung ist die Herstellung und Eingliederung einer Unterkieferprotrusionsschiene auch weiterhin nur als private Leistung nach GOZ und BEB berechenbar. Die Leistungen und Abrechnungsbeispiele finden Sie auch im Online-Portal abrechnung dental.
Die Autorin Birgit Enßlin ist Mitglied des Abrechnungsreferates, ihr obliegt die Leitung des Abrechnungsteams bei ZMV+. Sie ist Fachreferentin der Apollonia Akademie und Fachautorin. Mit ihrem Wissen steht sie für die Abrechnungsqualität im Unternehmen ZMV+. Kontakt: abrechnungsreferat@zmvplus.de
Titelfoto: IST®classicNEU - Dr. Hinz Dental