Förderung von Fortbildungen
Individueller Bildungsscheck
Betrieblicher Bildungsscheck
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Arbeitsstätte in NRW haben, können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterschaft einen Zuschuss über Bildungsschecks erhalten.
- Betriebsgröße:
Das Unternehmen darf max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben - Branche:
Das Unternehmen darf nicht dem öffentlichen Dienst angehören - Anzahl:
Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren kann das Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks erhalten, der/die einzelne Beschäftigte einen Bildungsscheck in diesem Zeitraum - Berechtigte:Den Bildungsscheck können nur Mitarbeiter/-innen erhalten, deren Arbeitnehmerbrutto 39.000,- EUR im Jahr nicht übersteigt
- Förderhöhe:
50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Prämiengutschein
Durch den Prämiengutschein werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die maximal 1.000,- EUR brutto kosten. Die Förderhöhe beträgt 50 %, max. 500,00 EUR der Kurskosten (abzügl. Tagungspauschalen und Material-/Skriptkosten). Der Prämiengutschein ist erhältlich für Personen, die mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche erwerbstätig sind. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 20.000,- EUR bei Einzelveranlagung, bei gemeinsam Veranlagten maximal 40.000,- EUR betragen. Alle 2 Kalenderjahre kann ein Gutschein pro Berechtigten ausgegeben werden. Den Prämiengutschein erhalten Sie direkt nach dem Beratungsgespräch in einer der rund 530 bundesweit verteilten Bildungsprämienberatungsstellen.
Weitere Informationen und einen Selbsttest, ob die Anforderungen für einen Bildungsscheck erfüllt werden, finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw