Was Du bei uns lernst:
Für zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnarzthelfer*innen!
Der § 49 der Strahlenschutzverordnung vom 29.11.2018 legt fest, dass spätestens alle fünf Jahre die Fachkunde im Strahlenschutz der Zahnärzte und die Kenntnisse im Strahlenschutz der Mitarbeiterinnen durch eine entsprechende Kursteilnahme aktualisiert werden müssen.
Inklusive Buch zum vorausgehenden Selbststudium. Dieses wird Dir 30 Tage vor Kursbeginn postalisch zugeschickt.
Bitte beachte, dass für die Zertifikatserstellung Deine Geburtsdaten (Datum, Ort) benötigt werden.
Dr. Peter Reuter
Termin 02.09.2025 und 28.11.2025962120399
Gebührab
Dr. Peter Reuter